Der Wanderweg im Rabenauer Grund wird am Samstag zwischen Malter und Rabenau wieder freigegeben

Pressemitteilung der Stadt Rabenau

Information zum Wanderweg im Rabenauer Grund

Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (als untere Forstbehörde) – hier handelnd als Forstpolizeibehörde gem.  § 41 SächsWaldG – hebt gem. § 13 Abs. 2 SächsWaldG seine Allgemeinverfügung vom 03.06.2013 mit Wirkung von Samstag, dem 20.07.2013 teilweise auf. Auf dem Wanderweg im Rabenauer Grund vom Elektrizitätswerk Freital- Coßmannsdorf flussaufwärts bis zu den beiden Villen an der Rabenauer Mühle gilt das Betretungsverbot der Allgemeinverfügung vom 03.06.2013 weiter, da auf diesem Wegeabschnitt noch erhöhte Gefahr für Leib und Leben der Waldbesucher besteht.
Für alle anderen gesperrten Wegeabschnitte und Waldgebiete wird die Allgemeinverfügung vom 03.06.2013 aufgehoben.

Tipps und Informationen sowie Wandertourenempfehlungen erhalten Sie im Fremdenverkehrsamt Rabenau.

Öffnungszeiten: Mo, Di, Do 9-12 Uhr und 12.30-15 Uhr sowie Fr 9-11.30 Uhr

Quelle:  http://www.rabenau.net

 

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